Liechtensteinisches
Urkundenbuch
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Vorbemerkung

Die Kenntnis der eigenen Geschichte ist von gesellschaftspolitischer Relevanz. Das Wissen um die Herkunft und die historisch bedingte Entwicklung unserer Gesellschaft kann zweifellos zur Förderung identitätsstiftender Elemente nach innen wie nach aussen beitragen, sei es auf lokaler, regionaler oder staatlicher Ebene. Nur eine auf möglichst umfassender Quellengrundlage beruhende Geschichtsforschung bietet indessen Gewähr, dass keine schiefen, nur auf Behauptungen und Mutmassungen fussenden Geschichtsbilder vermittelt werden. Das Liechtensteinische Urkundenbuch stellt mit seiner Quellenpublikation der Geschichtsforschung einen jederzeit überprüfbaren Erkenntnis-Rohstoff zur Verfügung und ermöglicht damit die notwendige Auseinandersetzung auch mit der ferneren Vergangenheit des Landes Liechtenstein und seiner Bewohner.

LUB I

Der erste Teil des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB I) umfasst die Zeit bis 1416. Ediert wurden nicht nur Urkunden, sondern alle Dokumente, die das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein betreffen. Mit dem Erscheinen des letzten Bands des LUB I im Jahre 1997 konnten der Forschung die Quellen, die das heutige liechtensteinische Staatsgebiet betreffen, von den Anfängen der schriftlichen Überlieferung bis zum Jahre 1416, dem Todesjahr des Churer Bischofs Hartmann IV. von Werdenberg-Sargans-Vaduz, zur Verfügung gestellt werden. Damit wurde eine erste Etappe auf dem Weg zur "tunlichst vollständige[n] Sammlung beziehungsweise Veröffentlichung aller noch vorhandenen, das Land und die Gemeinden betreffenden wichtigeren Urkunden von den ältesten Zeiten an" – so ein Ziel des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein gemäss den Statuten von 1950 – erfolgreich abgeschlossen.

Das LUB I ist in 6 Bänden erschienen: Die Bände 1 und 2 (bearbeitet von Franz Perret) sowie 6 (bearbeitet von Otto P. Clavadetscher) enthalten die Quellen aus schweizerischen Archiven, der Band 3 (bearbeitet von Benedikt Bilgeri) die Quellen aus österreichischen Archiven, der Band 4 (bearbeitet von Georg Malin) die Quellen aus liechtensteinischen Archiven und der Band 5 (bearbeitet von Benedikt Bilgeri, erschienen in zwei Teilen) die Quellen aus deutschen Archiven.

LUB II

Am 17. September 1997 gewährte der Liechtensteinische Landtag für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs einen Verpflichtungskredit für einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren. Ziel des zweiten Teils des Urkundenbuchs (LUB II) war die Edition der in in- und ausländischen Archiven nachgewiesenen Quellen für die Jahre von 1417 bis 1510.

Dieser Zeitraum entspricht der Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg (dem heutigen Fürstentum Liechtenstein). Die Freiherren von Brandis, ein ursprünglich aus dem Raum Bern stammendes Adelsgeschlecht, konnten ab dem späten 14. Jahrhundert mit der Grafschaft Vaduz, Teilen des Eschnerbergs und der Herrschaft Blumenegg (Vorarlberg, A) einen Grossteil der Besitzungen der Grafen von Werdenberg-Sargans-Vaduz übernehmen. Nach dem Tod von Graf Hartmann IV. von Werdenberg-Sargans-Vaduz im Jahr 1416, dem letzten Vertreter der Vaduzer Linie der Werdenberger, verlagerten die Freiherren von Brandis ihren Herrschaftsmittelpunkt nach Vaduz und begannen damit, ihre Berner Besitzungen zu verkaufen. Mit den aus diesen Verkäufen gelösten Mitteln bauten sie ihre Position am Alpenrhein weiter aus. In einem ersten Schritt erwarben sie die ihnen noch fehlenden Herrschaftsrechte am Eschnerberg und schufen dort eine eigenständige Herrschaft, für die langsam die Bezeichnung "Herrschaft Schellenberg" üblich wurde. In einem zweiten Schritt erwarben sie die Herrschaft Maienfeld (Graubünden, CH). Nachdem 1507 mit Sigmund II. der letzte weltliche Vertreter der Freiherren von Brandis verstorben war, übernahm sein Neffe, Graf Rudolf V. von Sulz, die Herrschaft. Definitiv endete die Herrschaftszeit der Brandiser, als der Churer Dompropst Johannes von Brandis seine Rechte an der Grafschaft Vaduz und an den Herrschaften Schellenberg und Blumenegg 1510 an Rudolf von Sulz verkaufte.

Die Arbeiten am LUB II konnten Anfang 1998 mit einem Pensum von 50 Prozent beginnen. Mit den Arbeiten betraut wurde Claudius Gurt. In der ersten Arbeitsphase bearbeitete Claudius Gurt die in den liechtensteinischen Archiven liegenden relevanten Dokumente. Mit den vom Landtag auf Antrag der Regierung am 27. November 2003, am 21. Oktober 2009 und am 10. Juni 2015 genehmigten Krediten wurde die Bearbeitung der für die Geschichte Liechtensteins relevanten Quellen in ausländischen Archiven ermöglicht. Nach der Pensionierung von Claudius Gurt im September 2020 übernahmen Katharina Arnegger und Stefan Frey mit einem Pensum von zusammen 100 Prozent die Bearbeitung des LUB II. Ende 2022 konnten sie die Arbeiten am LUB II abschliessen.

Ausblick

Mit dem Abschluss des LUB II ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Mit dem vom Landtag auf Antrag der Regierung am 5. Mai 2022 genehmigten Staatsbeitrag können die Arbeiten am Liechtensteinischen Urkundenbuch für weitere sechs Jahre, bis Ende 2028, weitergeführt werden. Ziel dieser nächsten Etappe, des dritten Teils des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB III), ist die Veröffentlichung der Quellen aus der Herrschaftszeit der Grafen von Sulz (1511-1613). Mit den Arbeiten wurden wiederum Katharina Arnegger und Stefan Frey betraut. Wie das LUB II wird auch das LUB III als "rollende" Online-Publikation realisiert werden. Fertig bearbeitete Dokumente werden also möglichst schnell der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

In einer vierten Etappe sollen schliesslich die Quellen aus der Herrschaftszeit der Grafen von Hohenems (1614-1712) veröffentlicht werden. Anvisiert ist für das LUB IV eine Bearbeitungszeit von 2029 bis 2034. Somit könnten die Arbeiten am Liechtensteinischen Urkundenbuch nach exakt 100 Jahren – 1934 beschloss der Landtag auf Antrag des Landtags-abgeordneten Wilhelm Beck, dem Historischen Verein einen Beitrag von Fr. 750 für die Publikation der wichtigen alten Akten zur Verfügung zu stellen – zu einem Abschluss gebracht werden.

Dank

Das Liechtensteinische Urkundenbuch durfte seit seinen Anfängen immer wieder auf finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand zählen; Landtag und Regierung des Fürstentums Liechtenstein gebührt daher für die stets verständnisvolle Förderung der erste Dank.

Als Projekt des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein konnte sich das LUB auch immer auf die tatkräftige Unterstützung der jeweiligen Vereinsvorstände verlassen. Für ihren unermüdlichen Einsatz sei an dieser Stelle namentlich den Vereinsvorsitzenden Alois Ospelt (1986-1996), Rupert Quaderer (1996-2005), Eva Pepić (2005-2011), Aldina Sievers-Nutt (2011-2012) und Guido Wolfinger (seit 2012) sowie der Geschäftsführerin Cornelia Kranz-Bühler (2014-2024) herzlich gedankt. Ein grosses Dankeschön gebührt auch dem Team des Liechtensteinischen Landesarchivs, das den Bearbeitenden stets hilfreich zur Seite stand.